20. Mai 2022

Bundesregierung muss das Thema Berufshaftpflichtversicherungen von Hebammen regeln

Quelle: cdu-sachsen-fraktion.de

Alexander Krauß MdL Sachsen. Foto: alexander-krauss.com

(Dresden, 18. Februar 2014) Zum 1. Juli 2015 laufen die Haftpflichtversicherungen für freiberuflich tätige Hebammen in Deutschland aus. Der Deutsche Hebammenverband wie auch der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands haben deutlich gemacht, dass derzeit offen ist, wie freiberufliche Hebammenleistungen – insbesondere die Geburtshilfe – dann versichert werden sollen, mit der Folge, dass diese Leistungen dann nicht mehr angeboten werden können.

Dazu sagt der Vorsitzende des Arbeitskreises für Soziales und Verbraucherschutz, Alexander Krauß:

„Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hat die Wichtigkeit der Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe deutlich gemacht.

Für mich gehört dazu auch, die Möglichkeit einer Wahl der Geburtshilfe zu haben – sei es in der Klinik, zu Hause oder in einem Geburtshaus. Das Auslaufen der Haftpflichtversicherungen für freiberuflich tätige Hebammen schränkt diese Wahlmöglichkeit ein und kann auch eine flächendeckende Versorgung mit Leistungen der Geburtshilfe gefährden.

Ich unterstütze daher die Forderung der Hebammenverbände und fordere die Bundesregierung auf, das Thema Berufshaftpflichtversicherungen von Hebammen vorrangig zu regeln. In diesem Zusammenhang sollte auch eine Haftungsobergrenze für geburtsbedingte Schäden sowie eine Verkürzung der Verjährungsfrist, die momentan bei 30 Jahre liegt, geprüft werden.“