29. Januar 2022

Petition gegen sexuelle Vielfalt an Schulen

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Foto: Petition

Im Jahr 2015 tritt in Baden-Württemberg der neue Bildungsplan für die allgemeinbildenden Schulen in Kraft. Seit gut einem Jahr arbeiten die Bildungsplankommissionen an dessen Erstellung. Im November 2013 wurde in dem Arbeitspapier „Bildungsplanreform 2015 – Verankerung der Leitprinzipien“ (1) die Verankerung von fünf Leitprinzipien dargelegt: Berufliche Orientierung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienbildung, Prävention & Gesundheitsförderung sowie Verbraucherbildung. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass jedes dieser Leitprinzipien unter dem Gesichtspunkt der „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ umgesetzt werden soll. In der „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ soll dies so aussehen, dass Schülerinnen und Schüler die verschiedenen Formen des Zusammenlebens von/mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Transsexuellen und Intersexullen (LSBTTI) kennen und reflektieren sollen, wie schwule, lesbische, transgender Kultur und deren Begegnungsstätten.

Die Pläne schießen über das Ziel hinaus

Wir unterstützen das Anliegen, Homosexuelle, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle und Intersexuelle nicht zu diskriminieren. Bestehende Diskriminierung soll im Unterricht thematisiert werden. Die „Verankerung der Leitprinzipien“ und der Aktionsplan „Für sexuelle Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ (2) schießen jedoch über das Ziel der Verhinderung von Diskriminierung hinaus. Das vorliegende Papier „Verankerung der Leitprinzipien“ und die Ankündigung die „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ in ähnlicher Weise in den Bildungsstandards der einzelnen Fächer zu verankern, zielt für uns auf eine pädagogische, moralische und ideologische Umerziehung an den allgemeinbildenden Schulen.

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Forderungen

Wir fordern eine grundlegende Überarbeitung des Papiers „Bildungsplanreform 2015 – Verankerung der Leitprinzipien“ und eine völlige Transparenz bei allen weiteren Schritten auf dem Weg zum neuen Bildungsplan.

Wir fordern…
…ein klares Zeichen der Bildungsplankommission zu einer verantwortungsbewussten Sexualpädagogik und ein „Nein“ zur Überbetonung einzelner Gruppen und ihrer Interessen.
…den Erhalt des vertrauensvollen Verhältnisses von Schule und Elternhaus und den sofortigen Stopp einer propagierenden neuen Sexualmoral.
…ein uneingeschränktes „Ja“ zum Wissenschaftsprinzip in Schule, Unterricht und Lehrerbildung und lehnen ideologische Kampfbegriffe und Theoriekonstrukte ab.
….die Orientierung an den Werten unseres Grundgesetzes, das den Schutz von Ehe und Familie als demokratische Errungenschaft verteidigt (GG Art. 3 – Gleichheit vor dem Gesetz; Art. 6 – Ehe und Familie).
…die Suizidgefährdung bei homosexuellen Jugendlichen nicht nur als Problemanzeige zu benennen, sondern deren Ursachen zu erforschen und Präventionen aufzuzeigen, um diese zu reduzieren, was nur sehr begrenzt schulisches Thema sein kann. Die Stigmatisierung von Lehrkräften mit Slogans wie „Schule als homophober Ort“ (3) fördert die Vertiefung und nicht die Überwindung dieses Problems. Dagegen müssen die Landesregierung und der Landtag ein Zeichen setzen.
…eine Gewaltprävention gegen alle Formen von Ausgrenzung, die nicht erst ein Klima von „Opfern“ und „Tätern“ herbeiredet und sich dann als deren Lösung ausgibt. Eine übermäßige Fokussierung auf „sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität“, wie sie für den Bildungsplan 2015, leistet dem Vorschub.
Begründung:

1. Die LSBTTIQ-Gruppen (4) propagieren die Thematisierung verschiedener Sexualpraktiken in der Schule als neue Normalität und stehen damit in einem krassen Gegensatz zur bisherigen Gesundheitserziehung. In „Verankerung der Leitprinzipien“ fehlt komplett die ethische Reflexion der negativen Begleiterscheinungen eines LSBTTIQ-Lebensstils, wie die höhere Suizidgefährdung unter homosexuellen Jugendlichen, die erhöhte Anfälligkeit für Alkohol und Drogen, die auffällig hohe HIV-Infektionsrate bei homosexuellen Männern, wie sie jüngst das Robert-Koch-Institut (5) veröffentlichte, die deutlich geringere Lebenserwartung homo- und bisexueller Männer, das ausgeprägte Risiko psychischer Erkrankungen bei homosexuell lebenden Frauen und Männern.

2. Das über jahrzehntelange von konstruktiver Zusammenarbeit geprägte Miteinander von Schule und Elternhaus wird durch „Verankerung der Leitprinzipien“ zur Disposition gestellt.
Versprochen wird ein umfassender und ganzheitlicher Begriff von Sexualität. Gemeint ist einerseits ein zu befürwortendes Klima der Akzeptanz, sowie eine Einstellung gegen Homophobie, wofür die Lehrkräfte in Baden-Württemberg eintreten sollen. Die Eckpunkte einer neuen Sexualethik meinen andererseits eine Infragestellung der heterosexuellen Geschlechter von Mann und Frau, möchten aber zugleich den Prozess des Coming-out zu neuen „sexuellen Orientierungen“ pädagogisch propagieren und ihre Diskriminierung abwehren: Konkret wird dies zu einer problematischen Entwicklung in unserem Bundesland führen, denn es geht über die Integration homosexuell lebender Jugendlicher hinaus. Lehrkräfte sollen die nächste Generation mit dem Anspruch, sämtliche LSBTTIQ-Lebensstile seien ohne ethische Beurteilung gleich erstrebenswert und der Ehe zwischen Mann und Frau gleichzustellen, an eine neue Sexualethik heranführen. Aus der gleichen Würde jedes Menschen folgt noch nicht, dass jedes Verhalten als gleich gut und sinnvoll anzusehen ist.

3. Wir sind für eine wissenschaftlich orientierte Pädagogik in Schule, Unterricht und Lehrerbildung und gegen ideologische Theoriekonstrukte. Wir widersprechen den Plänen der Landtagsfraktion der Grünen (6), die Geschlechtserziehung aus dem Biologieunterricht in die sozialwissenschaftlichen Fächer zu verschieben, um so Sexualpolitik im Sinne der LSBTTIQ zu implementieren und die Geschlechter von Mann und Frau durch Gendertheorien infrage zu stellen. Eine so genannte „sexuelle Identität“, wie z.B. die Transsexualität soll baden-württembergischen Schülerinnen und Schülern als Ausdrucksform von gesellschaftlich gewollter Sexualität vermittelt werden. Die psychischen und somatischen Probleme dieser Menschen werden dabei zu gesellschaftlichen Akzeptanzfragen verkürzt. Das ist eine Unterhöhlung des Prinzips der Gesundheitserziehung.

4. In der „Verankerung der Leitprinzipien“ werden Rechte für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle und Intersexuelle abgeleitet, die es nach dem Grundgesetz nicht gibt. Eine von diesen Gruppen erhoffte Änderung der Artikel 3 und 6 des Grundgesetzes wird im Bildungsplan 2015 vorweggenommen und der pädagogische Lehrkörper soll verpflichtet werden, an vielen Stellen nach LSBTTIQ-Vorstellungen zu unterrichten und nicht nach dem Grundgesetz und der baden-württembergischen Landesverfassung. Eine eklatante Schieflage soll Bildungsprogramm werden.

5. Der Vorwurf, Schule sei ein „homophober Ort“, stellt die Lehrkräfte des Landes Baden-Württemberg unter generellen Diskriminierungsverdacht. Zugleich ist das Hauptargument der LSBTTIQ-Akzeptanz-Kampagne die Reduktion der hohen Suizidgefährdung bei homosexuellen Jugendlichen. Es gibt aber keinen empirisch nachweisbaren Zusammenhang zwischen Suizidgefährdung und Diskriminierung, der dies aufgrund nicht akzeptierender Einstellung im Bereich jugendlicher Homosexualität erklären kann.

6. Eine verantwortungsvolle Pädagogik, wie sie der Bildungsplan mit seinen Leitprinzipien und Bildungsstandards vorsieht, verfolgt das Ziel, niemanden an der Schule auszugrenzen und zu diskriminieren. Gegenseitige Achtung und Respekt sind Aufgabe aller Beteiligten im Bildungsbereich. Der Bildungsplan hat eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung und sollte alle relevanten Träger der Zivilgesellschaft einbeziehen. In der vorliegenden Fassung der Leitprinzipien wird der Bildungsplan zum Aktionsfeld von LSBTTIQ-Vertretern. Die Werbung, sexuelle Orientierungen zu akzeptieren und sich gegen die Diskriminierung homosexueller Jugendlicher zu engagieren, steht im krassen Gegensatz zu dem weitgehenden Verschweigen von anderen Formen von Ausgrenzung an den Schulen unseres Landes: In der aktuellen Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2013) sind die Diskriminierungshinweise im Bereich Bildung und „sexuelle Identität“ am niedrigsten. Man sucht dagegen in „Verankerung der Leitprinzipien“ vergeblich nach ähnlichem Engagement in den Bereichen ethnischer Herkunft, Behinderung, Alter, Geschlecht, oder Weltanschauung/Religion.

Quellen:
(1) Kultusministerium Baden-Württemberg. 2013. Bildungsplanreform 2015 – Verankerung von Leitprinzipien (Stand 18.11.2013 aktualisierte und von der Amtsleitung freigegebene Fassung).
(2) www.sm.baden-wuerttemberg.de/de/Aktionsplan_Fuer_Akzeptanz__gleiche_Rechte_Baden-Wuerttemberg/170735.html
(3) ba-wue.lsvd.de/homophobie-stoppen/
(4) www.netzwerk-lsbttiq.net/files/Netzwerk-LSBTTIQ-PM-2013-09-16.pdf
(5) edoc.rki.de/documents/rki_fv/re7nA60cduA/PDF/22dT5pxX0bTqU.pdf
(6) Forderungen für die Umsetzung von zentralen Themen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Bildungsplanreform 2015, in: www.brigitte-loesch.de/politik/schwule-lesben-transgender/Positionspapier_BNE_MdL_17052013_final.pdf

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Rohrdorf, 28.11.2013 (aktiv bis 27.01.2014)

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