24. September 2021

Grünen-Fraktion gegen Therapie Homosexueller

Quelle: charismatismus

Grüne gegen Therapiefreiheit für minderjährige Homosexuelle. Foto: Gerd Altmann/pixelio.de

Von Christa Meves

Die Bundesfraktion der Grünen will therapeutische Angebote verbieten lassen, die minderjährigen Homosexuellen helfen wollen, ihre sexuelle Orientierung zu ändern. Die Fraktion werde dazu einen eigenen Gesetzentwurf einbringen, erklärte deren Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, Volker Beck.

Nach dem Entwurf sollen Verstöße mit einer Geldbuße von mindestens 500 € geahndet werden. Sogenannte „Konversionstherapien” hätten „ein erhebliches gesundheitliches Risiko”, so hieß es in der Verlautbarung, wie WELT-online berichtet. „Wenigstens Kinder und Jugendliche müssten davor geschützt werden“.

Schockierendes Ansinnen

Das ist ein schockierendes Ansinnen gegenüber der Zunft der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Das “Institut für Jugend und Gesellschaft” in Reichelsheim hat deshalb am 20.3.2013 mit einer Presseerklärung reagiert.

Nach einer Zurückweisung “einer falschen und unsachlichern Terminologisierung und unzulässigen Verknüpfungen“ wird darauf hingewiesen, dass „der Gesetzentwurf auf einen unzulässigen Eingriff in die gesetzlich gewährleistete Autonomie jeder Therapie zielt, deren Ziel und Methode zwischen Therapeut und Klient vereinbart werden.“

Die Verlautbarung von Volker Beck unterstelle, dass Therapeuten nicht fähig seien, das Anliegen und die Motivation von minderjährigen Kindern angemessen einschätzen zu können.

Therapiebedürftige in Wahl der Therapie nicht eingeschränkt

In einer Stellungsnahme des Bundesgesundheitsministeriums von 2008 heiße es:

“Wenn homosexuell empfindende Menschen eine psychotherapeutische Behandlung wünschen oder in Anspruch nehmen, sind sie in der Wahl ihrer Therapie und ihres Therapeuten nicht eingeschränkt. Die Ziele einer Therapie werden grundsätzlich zwischen der Patientin oder dem Patienten und der Therapeutin oder dem Therapeuten vereinbart. Die Therapiefreiheit ist verfassungsrechtlich durch Artikel 5 Absatz 3, Satz 1 und Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes geschützt.“

Eine solche rechtliche Zusicherung der Therapiefreiheit des Bundesbürgers gewinnt angesichts des Vorschlags von Volker Beck an Gewicht.

Aufdeckung der Ursachen des Problems

In der Praxis kommt es zwar selten, aber doch immer einmal wieder vor, dass Eltern Beratung suchen, weil eins ihrer Kinder im Vor- und Grundschulalter ostentativ erklärt, es wolle kein Junge sein und kein Mann werden, sondern lieber eine Frau. Solche Wünsche verbergen sich häufig auch hinter den Aktionen solcher Kinder, Kleidungsstücke aus Mamas Wäsche heimlich an sich zu nehmen und damit zu schmusen.

Manchmal ergibt sich die Aufdeckung dieser Sachverhalte aber auch erst, nachdem die Kinder wegen anderer Verhaltensschwierigkeiten vorgestellt werden, besonders durch eine Renitenz gegen schulische Belange. Die allmählich gewonnene Vertrautheit des kleinem Patienten mit seinem Helfer während der Therapie führt dann zur Aufdeckung der Ursache des Problems.

In solchen Fällen lässt sich meist eine unzureichende Identifikation des Jungen mit seinem Vater und nicht selten auch eine starke Verbundenheit mit der Mutter ausmachen, was meist in geschlechtsuntypischen Verhaltensweisen der Eltern ihre Ursache hat.

Wenn diese Zusammenhänge erkannt sind, ändert das Kind bei gezielter Mitarbeit der nahen Bezugspersonen – besonders aber des Vaters – meist in einer umso kürzeren therapeutischen Phase, je besser die Eltern mitarbeiten und je jünger das Kind ist, umso rascher seine Einstellung. Dieses pflegt regelmäßig als eine seelische Entlastung sichtbar zu werden, eindeutig erkennbar in aufblühender Fröhlichkeit und Lernbereitschaft.

Beck stellt die Fakten auf den Kopf – Grünen-Plan bedarf fachlicher Zurückweisung

Die Behauptung von Volker Beck, dass die Festigung der sexuellen Identität des Kindes durch eine fachgerechte psychotherapeutische Einwirkung „Ängste, Isolation, Depressionen und eine Erhöhung der Selbstmordrate“ zur Folge habe, stellt die Fakten auf den Kopf. In der Praxis bestätigt sich gerade das Gegenteil.

Dieser Plan eines Übergriffs in eingebahnte Strukturen analytischer Kinderpsychotherapie und einer sogar besonders erfolgreichen Möglichkeit rechtzeitiger Wirksamkeit ist ein schockierendes Ansinnen einer politischen Gruppierung. Es bedarf fachlicher Zurückweisung.

Es geht von der Behauptung einer vorhandenen allgemeinen Offenheit für sexuelle Orientierung aus, wie sie auch bei der Gender-Mainstreaming-Ideologie vertreten wird.

Die Hormonforschung kann dagegen belegen, dass die bereits bei der Zeugung festgelegte Unterschiedlichkeit des Geschlechts beim Fötus – und zwar wenige Wochen nach der Zeugung – im Mutterleib aktiviert wird und schon dort Einfluss auf sich einprägende Wesensunterschiede zwischen Mann und Frau in das sich nun allmählich konstituierende Gehirn nimmt.