27. Januar 2022

Der Kampf der Gerichte gegen Hausunterricht

Quelle: Aktion Kinder in Gefahr

Foto: Benjamin Thorn/pixelio.de

Das Oberlandesgericht Köln urteilte gegen den Selbstunterricht von Eltern aus dem Raum Bonn, die ihre Kinder zu Hause unterrichten wollen. Wieder scheitern Eltern vor Gericht und müssen Bußgeld zahlen, darüber berichtet „Der blaue Brief“ am 21. Dezember 2012.

Auch dem Kreisschulamt sei nichts anderes übrig geblieben, als ein Bußgeld gegen die schulkritischen Eltern zu verhängen und berufen sich auf ein Über-Gesetz, dass dem elterlichen Erziehungsgesetz gegenüber des staatlichen Erziehungsauftrages, unterliege.

Nirgendwo niedergelegt, von keinem jemals beschlossen, ein Phantom, das trotzdem allgegenwärtig ist. Und Gerichte behaupten es – mit Bezug auf das Grundgesetz.

Der staatliche Schulzwang sieht über alle Tatsachen hinweg und wird von Richtern und Politikern gleichermaßen eingesetzt, ohne auf die Ergebnisse zu achten. Begründung Nummer eins sei soziale Unverträglichkeit! Diese Argumentation ist nicht nachvollziehbar.

Kürzlich verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das die Beschneidung an Knaben jüdischer und muslemischer Eltern regelt. In solcher Eile, das den Proteststurm gegen ein richterliches Urteil, sofort auffing. Die Politik in Deutschland kann unter Druck weitherzig sein, solange sie nicht mit Kosten in Verbindung gebracht wird.

In diesem Gesetzentwurf, hebt die Regierung das geregelte Sorgerecht der Eltern hervor. Dieses bestätigt Eltern in dem Recht, ihre Kinder „grundsätzlich frei von staatlichen Eingriffen und nach eigenen Vorstellungen“ zu erziehen. Genau diese Toleranz wäre wünschenswert, wo es um Lernen in Freiheit geht.

Drittklässler auf dem Stand von Erstklässlern

In Hamburger Schulen sind die Bildungsstände der Schüler auf einem sehr niedrigen Niveau und Lehranstalten fordern Lösungen von der Politik. „Die Grenzen der Belastbarkeit sind erreicht“, so ein Schulleiter. Dramatisch absinkende Schülerleistungen, die sich trotz aller Bemühungen nicht verbesser, sollten Warnung genug sein.

Wie flexibel Lösungssuche geht haben Schulbehörden noch nicht begriffen. Eine Klage auf Sorgerechtsentzug folgte auf den Versuch Hamburger Hausschul-Eltern, die ihre drei Mädchen zu Hause unterrichtet haben. Begründung der Schulbehörde: Die Kinder aus der Familie zu nehmen sei zwar hart, aber es geht um ihr Wohl.

In einer nächtlichen Aktion floh die Familie aus Hamburg in die österreichischen Berge. Ein unbarmherziges, starres und zu keiner individuellen Förderung fähiges Bildungssystem. Doch oft genug zerbrechen starre Systeme – kurz- oder langfristig.

Mit Material aus: Der Blaue Brief