30. November 2021

Ist Gaucks „wilde Ehe“ Privatsache?

Quelle: idea.de

Berlin (idea) – Ist es Privatsache, wenn ein Staatsmann in „wilder Ehe“ lebt? Darüber gehen die Ansichten in Politik und Kirche auseinander. Anlass ist die Nominierung des evangelischen Pfarrers und DDR-Bürgerrechtlers Joachim Gauck für das Amt des Bundespräsidenten. Der 72-jährige Vater von vier erwachsenen Kindern lebt seit 1991 von seiner Ehefrau getrennt. Seit zwölf Jahren führt er eine Fernbeziehung mit der Nürnberger Politikjournalistin Daniela Schadt (52).

Auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea äußerte sich der Leiter des evangelischen Fachverbandes für Sexualethik und Seelsorge „Weißes Kreuz“, Rolf Trauernicht (Ahnatal bei Kassel), zu der Thematik. Er schätze Gauck als hervorragende und überzeugende Persönlichkeit, der man Vertrauen schenken könne. Bedauerlich sei aber, dass er mit seiner Lebenssituation keine Ehe repräsentiere. Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Menschen in der Ehe scheitern oder sie gar nicht mehr anstreben, würden dringend Vorbilder benötigt. Er gehe davon aus, dass Gauck die Ehe nicht für unwichtig erachtet. Trauernicht: „Als einer, der sich täglich mit Ehepaaren beschäftigt, die miteinander scheitern, weiß ich, wie viel Leid dahinter steckt und dass kaum einer leichtfertig Entscheidungen fällt.“ Man dürfe nicht jeden Politiker auf moralische Sterilität hin prüfen. Zugleich sei es Aufgabe der Kirchen, mehr Orientierung im Blick auf Ehe und Lebensgemeinschaft zu bieten.

Generalsuperintendentin: Gaucks Privatangelegenheit

Unterdessen erklärte die Generalsuperintendentin der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Ulrike Trautwein (Berlin), eine etwaige Eheschließung sei Gaucks Privatangelegenheit, in die man sich nicht einzumischen habe. Man könne ihm keinen unsoliden Lebenswandel nachsagen. Er sei auch lebenserfahren genug, um zu wissen, was zu tun sei. Seine Lebensgefährtin und er würden den Weg finden, der für sie stimme und richtig sei.

Katholische Politiker: Gauck sollte heiraten

Ausgelöst hatte die Debatte der Bundestagsabgeordnete Norbert Geis (CSU). Er hatte Gauck aufgefordert, seine persönlichen Lebensverhältnisse schnell zu ordnen. Ehe und Familie hätten in der Verfassung eine privilegierte Stellung. Deshalb sollte Gauck überlegen, seine langjährige Freundin zu heiraten, so der Katholik Geis. Dies dürfte in Gaucks eigenem Interesse sein, um keine Angriffsfläche zu bieten. Ähnlich äußerte sich Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD). Er sei in dieser Frage konservativ. „Die Frau, mit der ich zusammenlebe und auch weiter zusammenleben will, die kann ich doch auch heiraten“, sagte der Katholik.

Außenminister: Debatte ist „stillos“

Dagegen bezeichnete Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) die Debatte um Gaucks „wilde Ehe“ als „stillos“. Scharfe Kritik an der Diskussion übte auch der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Volker Beck. Gaucks Privatleben gehe niemanden etwas an. Es sei nicht ungeordnet, sondern „nur eben anders geordnet“. Westerwelle und Beck sind homosexuell.

Was Bibel und Kirchen sagen

Nach biblischem Verständnis ist die Ehe die lebenslange Verbindung zwischen Mann und Frau. Die Bibel bezeichnet die Ehe als unauflöslich (Matthäus 5,31ff.; 1. Korinther 7,10). Allerdings wird die Möglichkeit einer Scheidung „wegen eures Herzens Härte“ (Matthäus 19,8) eingeräumt. Nach Verständnis der katholischen Kirche ist die Wiederverheiratung von Geschiedenen unzulässig. Sie beruft sich dabei auf das Wort Jesu Christi: „Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch“ (Markus 10,11). Geschiedene Katholiken, die zivil wiederverheiratet sind, dürfen deshalb nicht die Kommunion empfangen. Dies war beispielsweise beim zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff der Fall, der in zweiter Ehe verheiratet ist. Die EKD bezeichnet in der Denkschrift „Gottes Gabe und persönliche Verantwortung. Zur ethischen Orientierung für das Zusammenleben in Ehe und Familie“ aus dem Jahr 1997 die Ehescheidung als „Notbehelf, ein letzter Ausweg, wenn die Gemeinsamkeit zwischen zwei Menschen unbehebbar zerstört ist“. In einem solchen Fall solle jeder die Chance zu einem neuen Anfang haben. Auch eine Wiederverheiratung sei dann möglich.