30. November 2021

Trauer über die unverständliche Entscheidung des Deutschen Bundestags

Quelle: ead.de

Foto: christworkers.de

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Steeb: Die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik fördert die Kultur des Todes statt dem Lebensschutz zu dienen

„Ich nehme den heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages zur Zulassung der Präimplantationsdiagnostik mit großer Trauer zur Kenntnis. Es ist offenbar nicht gelungen, der dadurch ermöglichten Selektion von Menschen in lebenswertes und nicht lebenswertes menschliches Leben Einhalt zu gebieten. Die Entscheidung fördert den Irrtum, dass es ein Recht gäbe auf ein gesundes und beschwerdefreies Leben, dass Behinderungen zu einem weniger würdigen Lebensverlauf führen würden und dass noch nicht geborenes Leben nicht den gleichen staatlichen und juristischen Schutz bräuchte wie geborenes Leben. Dies alles dient nicht dem Schutz des menschlichen Lebens und der jedem Menschen gleichermaßen zustehenden Würde, sondern folgt einer Kultur des Todes, die immer mehr um sich greift.

Ich habe kein Verständnis, dass ein solcher Beschluss trotz des hohen Grundwertestandards des Grundgesetzes möglich ist. Wenn doch nach Artikel 1 des Grundgesetzes die „Würde des Menschen unantastbar ist“ und sie „zu achten und zu schützen Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ ist, darf ein solcher Beschluss gar nicht gefasst werden können. Die Demokratie sollte durch die Unabänderbarkeit dieses Grundrechtes vor neuen Wegen der Missachtung des Lebensrechts für alle Menschen beschützt werden, auch des Wahns der eigenen Machbarkeit. Es ist zu beklagen, dass man sich durch fortwährende Uminterpretationen über diese Hürde hinweg setzt.

Die Entscheidung ist auch ein Rückschlag für das bisher so klare und gute Embryonenschutzgesetz. Durch die früheren Entscheidungen zur Zulassungen von Importen von Stammzell-Linien war es „angeschossen“. Jetzt ist es im Kern angegriffen. Auf einen solchen „Fort-Schritt“ weg vom unabdingbaren Schutz ungeborenen menschlichen Lebens könnten wir gerne verzichten.

Erneut wird jetzt eine Regelung geschaffen, die das Rechtsbewusstsein in der Bevölkerung schwächt. Wenn die Präimplantationsdiagnostik zwar – zu Recht – grundsätzlich verboten bleibt, in besonderen Fällen möglicher Behinderungen aber nicht mehr rechtswidrig sein soll, schwächt das insgesamt das Bewusstsein für Recht und Unrecht. Wie kann die gleiche Tat nur deshalb nicht mehr rechtswidrig sein, weil sie zur Aussortierung kranker ungeborener Kinder dient?

Ich hoffe darauf, dass die Christen und christlichen Gemeinden neu und verstärkt die Würde für jeden einzelnen Menschen betonen und durch Wort und Tat dazu helfen, behinderte und kranke Menschen zu unterstützen und auch Perspektiven für ein Leben mit Behinderungen aufzuzeigen. Und ich hoffe auf einen neuen Schub, die Fragen des Lebensschutzes für jeden Menschen grundsätzlicher anzugehen. Wir brauchen eine neue Koalition für das unbedingte Lebensrecht jeden Menschen!

Hartmut Steeb Generalsekretär Deutsche Evangelische Allianz e. V.