25. Januar 2022

Schutz „sexueller Identität“ kommt nicht ins Grundgesetz

Quelle: idea.de

Opposition scheitert mit Initiative im Rechtsausschuss des Bundestags. Foto: PR/Achim Lichtblick

Berlin (idea) – Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund „sexueller Identität“ soll nicht ausdrücklich ins Grundgesetz aufgenommen werden. Die Opposition von SPD, Bündnis 90/DieGrünen und Linksfraktion ist im Rechtsausschuss des Bundestags mit einem entsprechenden Antrag gescheitert.
 

Sie hatten angestrebt, dass Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) erweitert wird; er enthält bereits den Schutz „wegen des Geschlechts“. Zur Begründung führten sie an, dass Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteilungen ausgesetzt seien. Ein Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schaffe Klarheit. Die Abgeordneten der Unionsfraktion und der FDP stimmten dagegen. Im Ziel sei man sich einig, doch habe die Anhörung gezeigt, dass eine Änderung des Grundgesetzes nicht erforderlich sei. Man sei nicht bereit, eine „Symbolpolitik“ mitzumachen. Interessenverbände der Homosexuellen räumen zwar ein, dass Schwule und Lesben durch das Antidiskriminierungsgesetz und durch das Europarecht einen gewissen Schutz genießen. Doch weise dieser zum Beispiel im Arbeitsrecht Lücken auf. Dort gebe es eine Ausnahme für kirchliche Arbeitgeber.