28. Mai 2022

„Ein wegweisendes Wort zur rechten Zeit“

Quelle: idea.de

Württemberg: „Lebendige Gemeinde“ begrüßt Offenen Brief der Altbischöfe.

Stuttgart/Karlsruhe (idea) – Der Offene Brief von acht Altbischöfen, die sich gegen eine generelle Öffnung des Pfarramts für Theologen in homosexuellen Partnerschaften gewandt haben, sorgt auch in den Landeskirchen Baden und Württemberg für Diskussionen.
 

Die ehemaligen Kirchenleiter – darunter Theo Sorg und Gerhard Maier aus Württemberg – sind der Ansicht, dass Homosexualität nach der Bibel als „widernatürlich und schöpfungswidrig“ beurteilt werden muss. Nach dem neuen Pfarrdienstgesetz der EKD können Theologen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, prinzipiell Pfarrer werden – vorausgesetzt die jeweilige Landeskirche stimmt zu. Der Gesprächskreis „Lebendige Gemeinde“ begrüßte den Brief als „ein wegweisendes Wort zur rechten Zeit“. Man danke den Bischöfen für ihren Mut und ihre Klarheit, in dieser Weise Position zu beziehen: „Sie geben den Synoden und kirchenleitenden Gremien damit eine wertvoll Orientierung.“ Das christlich-jüdische Leitbild für die Lebenspartnerschaft zweier Menschen sei die Ehe zwischen Mann und Frau. Deshalb sei in der württembergischen Landeskirche keine Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften möglich. „Auch eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft im Pfarrhaus entspricht nicht diesem Leitbild und kann daher keine kirchlich legitimierte Praxis sein“, so der Sprecher der „Lebendigen Gemeinde“, Pfarrer Steffen Kern (Stuttgart). Die württembergische Landeskirche hatte im November auf idea-Anfrage mitgeteilt, dass fünf gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Dienstwohnungen bestehen – bei insgesamt etwa 2.200 Pfarrerinnen und Pfarrern. „Wir haben hierfür ein handverlesenes Verfahren, in dem wir uns im persönlichen Gespräch auch mit Partnerin bzw. Partner einen Eindruck von der Verlässlichkeit der Beziehung und vom Mittragen des Amtes gemacht haben“, so Kirchenrat Walter Strohal. Danach werde mit dem Besetzungsgremium für die Pfarrstelle geklärt, ob die Lebensform in der jeweiligen Gemeinde mitgetragen werden könne.

Bisherige Regelung „ausreichend“

Die Gruppe „Evangelium und Kirche“ hält die bisherige württembergische Regelung hinsichtlich der Frage einer homosexuellen Partnerschaft im Pfarrhaus für „absolut ausreichend“. Es gebe keinen Bedarf, daran etwas zu ändern. „Auch das neue EKD-Pfarrdienstrecht wird keine andere rechtliche Situation schaffen“, erklärte Geschäftsführer Andreas Roß (Hildrizhausen bei Stuttgart). Homosexuelle Partnerschaften im Pfarrhaus seien in der württembergischen Kirche grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, ein Besetzungsgremium stimme in einem konkreten Fall ausdrücklich zu: „Das wird die Ausnahme bleiben.“ Die Gruppe „Kirche für morgen“ begrüßt die Diskussion um das neue Pfarrdienstgesetz. Der Brief der Altbischöfe sei dazu ein „wichtiger Beitrag“, so der Vorsitzende Friedemann Stöffler (Tübingen). Die evangelische Kirche müsse nun einen Gesprächsprozess zuzulassen. Die Aufgabe von „Kirche für morgen“ könnte darin bestehen, einen „Freiraum zur Verständigung“ zu eröffnen, so Stöffler.

„Offene Kirche“ für „Homo-Ehen“ im Pfarrhaus

Der Gesprächskreis „Offene Kirche“ in der Synode reagierte „verwundert“, dass sich die Altbischöfe zu einem Teilaspekt des neuen EKD-Pfarrdienstrechts geäußert hätten. Die „Offene Kirche“ sieht nach eigenen Angaben „kein Problem in gleichgeschlechtlichen Lebensformen“ im Pfarrhaus. Man werde sich dafür einsetzen, „dass dies auch in Württemberg offiziell möglich wird“, erklärten Pfarrerin Elke Dangelmaier-Vincon (Nürtingen), Jutta Henrich (Ulm) und Prof. Martin Plümicke (Reutlingen) für die Leitung des Gesprächskreises. Die „Offene Kirche“ hat in der Synode 27 Sitze. Die „Lebendige Gemeinde“ verfügt über 42 Synodale, „Evangelium und Kirche“ über 18 und „Kirche für morgen“ über sieben.

Baden: Synodenpräsident mahnt zur Sachlichkeit

In der badischen Landeskirche ist das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Partnerschaften im Pfarrhaus nicht gestattet. Ob diese Praxis weitergeführt oder verändert wird, werde der Evangelische Oberkirchenrat unter der Aufnahme der Synodalberatungen entscheiden, so das Leitungsgremium. Die Synode wird im April über das Thema beraten. Unterdessen hat die Synodenpräsidentin Margit Fleckenstein (Mannheim) zur Versachlichung der Diskussion aufgerufen: „Es fördert keine Debatte, wenn von unterschiedlichen Seiten versucht wird, die Entscheidung der Landessynode zu beeinflussen.“ Bei der Diskussion dürfe die geistliche Einheit der Landeskirche nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.