24. September 2021

Pastorinnen auch in Freien evangelischen Gemeinden?

Quelle: idea.de

Dem „Bundestag“ liegen zwei unterschiedliche Anträge vor.

Witten (idea) – Wird es künftig auch im Bund Freier evangelischer Gemeinden (FeG) Pastorinnen geben oder bleibt diese Freikirche dabei, dass dieser Dienst Männern vorbehalten ist?
 

Diese Frage könnte auf dem bevorstehenden „Bundestag“ – der jährlichen Versammlung von Gemeindedelegierten und Pastoren – nach fünfjähriger Debatte entschieden werden. Zwei Anträge werden den Delegierten, die 440 Gemeinden mit rund 38.000 Mitgliedern vertreten, am 18. September im Kronberg-Forum (Dietzhölztal-Ewersbach/Mittelhessen) vorliegen. Der Antrag der Bundesleitung ebnet den Weg für Pastorinnen und überlässt es den einzelnen Gemeinden, ob sie entsprechend qualifizierte Frauen anstellen. Der zweite Antrag von fünf Pastoren bekräftigt die bestehende Regelung, dass nur Männer Pastoren sein können. Seit 2005 befasst sich der FeG-Bundestag mit dieser Thematik. Bei einer Abstimmung im Jahr 2008 war die erforderliche Zwei-Drittelmehrheit für die Einführung von Pastorinnen mit 64 Prozent knapp verfehlt worden. Die Verfassung des Bundes sieht vor, dass bei erreichter absoluter Mehrheit ein Beschluss zu vertagen ist, „bis nach weiterem Überlegen und Beten mindestens eine Zwei-Drittel-Mehrheit bei erneuter Beschlussfassung zu erwarten ist“.

„Pastorin im Bund“

Dem neuen Antrag der Bundesleitung zufolge könnten Gemeinden, Bundeskreise oder der Bund (Freikirchenleitung) Frauen, die am Theologischen Seminar der FeG in Ewersbach ausgebildet sind oder eine von der FeG anerkannte entsprechende andere Qualifikation nachweisen, als Pastorinnen berufen. Sie erhielten den Status „Pastorin im Bund“. Gemeinden, die Pastorinnen ablehnen, aber trotzdem geeignete Frauen als leitende Mitarbeiterinnen berufen wollen, erhielten die Möglichkeit, Gemeindereferentinnen einzustellen. Wie es in der Begründung des Antrags heißt, sollen die beiden Optionen dazu dienen, „auf einem gemeinsamen Weg zu bleiben und zugleich das Gewissen des Einzelnen und die Entscheidungsfreiheit der Ortsgemeinde zu respektieren“. Zum Umgang von Vertretern unterschiedlicher Positionen mahnt die Bundesleitung in einem Geleitwort, einander nicht gegenseitig Rückständigkeit oder mangelnde Schrifttreue zu unterstellen.

Männer haben „Letztverantwortung“

Im Antrag der Pastoren, den Dienst des Pastors weiter Männern vorzubehalten, wird darauf verwiesen, dass die Heilige Schrift „eine feste Zuordnung zwischen Gott, Christus und Gemeinden als Haupt und Glieder“ lehre. Zwar beschenke Gott Männer und Frauen mit Lehr- und Leitungsgaben, doch gehe aus der Zuordnung von Mann und Frau hervor, dass Gott Männern die „Letztverantwortung in Leitung und Lehre“ übertragen habe. Ferner verweisen die Antragsteller unter anderem auf die Beobachtung, dass die Frauenordination in der weltweiten Christenheit vielfach zu einem Einheit zerstörenden Faktor werde: „Wir brauchen eine Entscheidung, die sich alleine auf Gottes Wort gründet.“ Der Vorschlag der Bundesleitung berücksichtige nicht die biblischen Einwände, denen sich viele in ihrem Gewissen verpflichtet fühlten. Ein Beschluss pro Pastorinnen würde auch diese Gemeinden betreffen, etwa in der Nachbarschaft von unterschiedlich ausgerichteten Gemeinden sowie in übergemeindlichen Aufgaben und im Präsesamt. Dieses nimmt Ansgar Hörsting (Witten) wahr.