28. September 2021

Mutter von vier Kindern muss in Erzwingungshaft

Quelle: idea.de

Eines der Kinder nahm nicht an einer Theaterveranstaltung teil. Foto: pixelio/gabisch

Salzkotten (idea) – Erneut muss eine russlanddeutsche Christin ins Gefängnis, weil sie eines ihrer Kinder von einer Schulveranstaltung ferngehalten und das daraufhin auferlegte Bußgeld nicht gezahlt hat.
 

Die Mutter von vier Kindern wurde am 9. September von Salzkotten bei Paderborn zur Justizvollzugsanstalt Bielefeld gebracht. Sie soll fünf Tage in Erzwingungshaft verbringen. Eines ihrer Kinder hatte nicht an einer Theaterveranstaltung der katholischen Liboriusgrundschule teilgenommen. Dies war jedoch verpflichtend. Die Eltern begründen ihre ablehnende Haltung gegenüber der Aufführung mit ihrem Glauben. Die Teilnahme sei mit ihren religiösen Überzeugungen nicht vereinbar. Bereits in einem vorigen Verfahren hatten die Eltern an die Staatsanwaltschaft geschrieben und ihre Haltung erläutert: Die Bezahlung einer Geldbuße verlange von ihnen die Aufgabe der persönlichen Glaubensüberzeugung. „Deswegen wird auch diese Erzwingungshaft uns nicht dazu bewegen, Buße dafür zu tun, worin wir nach dem deutschen Gesetz Recht haben und somit unschuldig sind.“ In letzter Zeit häufen sich die Fälle, bei denen Eltern aus der Region aufgrund der Schulverweigerung und der Nichtzahlung von Bußgeldern ins Gefängnis kommen. Die betroffenen Kinder besuchen alle dieselbe Schule. Erst Ende August war ein Vater von zwölf Kindern in einem ähnlichen Zusammenhang für 40 Tage inhaftiert worden.