Quelle: jungefreiheit.de
von Henning Hoffgaard
Im Oktober 2014 schrieb ein Polizist einen Leserbrief an den Kölner Stadt-Anzeiger, in dem er drastisch die Probleme mit Einwanderern in der Stadt schilderte. Anstatt den Brief zu veröffentlichen, denunzierte das Blatt den Beamten beim Polizeipräsidium. Dieses leitete disziplinarische Schritte gegen den Mann ein.
Zugleich veröffentlichte der Kölner Stadt-Anzeiger mehrere Berichte über den von ihm selbst losgetretenen Fall. Dort wurde der Leserbrief als „fremdenfeindlich“ bezeichnet. Mindestens ein Artikel, in dem sich der Kölner Polizeipräsident über den Streifenbeamten empörte, wurde mittlerweile gelöscht.
Presserat rügt das Vorgehen
Später mußte sich der Polizist öffentlich für sein Verhalten entschuldigen. Entgegen seiner früheren Meinung habe er die Vorteile einer „bunten Gesellschaft“ nicht ausdrücklich hervorgehoben, sagte er. Die Kampagne des Kölner Stadtan-Zeigers stieß bereits nach der Veröffentlichung auf heftige Kritik bei vielen Polizeibeamten. Sie beschwerten sich beim Presserat über das Vorgehen des Blattes. Mit Erfolg.
Der Presserat sprach nun eine Mißbilligung gegen die Zeitung aus. Das Medium habe den Grundsatz des Redaktionsgeheimnisses verletzt. Demnach dürfen Leserbriefe „in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden“. Die Entscheidung ist noch nicht vom Presserat verkündet worden. Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT bestätigte das nichtstaatliche Gremium jedoch den Beschluß, der am 11. März gefällt wurde.