Der Evangelische Kirchentag vom 1. bis 5. Mai 2013 in Hamburg unterschied sich nicht im Geringsten von den „Vorgängerversionen“, egal ob „evangelisch“, „katholisch“ oder „ökumenisch“.
Ich verteilte vor den Messehallen, in denen Veranstaltungen des Kirchentages stattfanden, ein Flugblatt, welches in seiner Aufmachung an die Prospekte des Kirchentages erinnerte und deshalb gerne angenommen wurde.
„Abtreibung ist Mord. Warum lässt Du das zu?“
Zusätzlich hatte ich ein Schild mit Bildern einer Abtreibung aufgestellt. „Abtreibung ist Mord.Warum lässt Du das zu?“, fragte ich provozierend. Wenn man weiß, dass in Hamburg die meisten Abtreibungsärzte von Deutschland tätig sind und jährlich etwa 8.000 ungeborene Kinder töten, eine berechtigte Frage.
Auch bei den Mitarbeitern des Kirchentages kam diese Fragestellung schnell an und sorgte für Aktivität, allerdings nicht in meinem Sinn. Ich befände mich auf dem Messegelände und solle woanders meine Flugblätter verteilen, hieß es zunächst.
Da ich mir sicher war, mich auf öffentlichen Gelände zu befinden, konnte mich der Einschüchterungsversuch mit der Polizei nicht beeindrucken. Tatsächlich standen dann plötzlich zwei Kriminalbeamte vor mir, die nachm„SOKO-Manier“ mir ihren Ausweis entgegenhielten.
Da noch immer, unverständlicherweise, unbeeindruckt, ließen sie mich einen Blick auf ihre Dienstwaffe richten,was schon überzeugender war. „Haben denn Hamburger Kriminalpolizisten nichts anderes zu tun, als sich um Leute zu kümmern, die angeblich auf nicht öffentlichem Gelände Flugblätter verteilen“, fragte ich sie.
Flugblätter kann man in Deutschland grundsätzlich ohne Genehmigung verteilen
Sie bestätigten mir nun, dass ich mich sehr wohl auf öffentlichem Gelände befände und fragten nach, ob ich eine Genehmigung für das Verteilen hätte, denn das wäre so in Hamburg üblich. Dieses verneinte ich und wiedersprach, denn ich wusste, Flugblätter kann man in Deutschland grundsätzlich ohne Genehmigung verteilen.
Nachdem dies geklärt war, zogen sie die nächste Karte. Es sei der Verdacht einer Copyrightverletzung zu prüfen und deshalb müsse man meine Personalien feststellen. Während der Überprüfung kamen der Polizeichef und dessen Stellvertreter sowie ein weiterer Kollege hinzu. Nach längerer Prüfung wurden keine Maßnahmen und Auflagen beschlossen, denn man respektiere in Hamburg das hohe Rechtsgut der Meinungsfreiheit, so die Polizisten.
Neuer Tag, neues Spiel Am nächsten Tag ähnliches Spiel mit anderen Personen. Ergebnis: Weiter verteilen, keine Maßnahme!
Am Samstag jedoch erreichten einige Mitarbeiter des Kirchentages nach längerer Belagerung und Behinderung meiner Verteilaktion, dass wiederum Polizeibeamte erschienen. Bei einem stellte sich heraus, dass er schon einmal bei mir gewesen war. „Dann kennen Sie sich ja aus“, sagte ich, „denn Ihr Chef hat keinen Grund erkannt, eine Maßnahme einzuleiten“.
Der Polizeibeamte betonte, das hohe Rechtsgut der Meinungsfreiheit auch in Hamburg nicht einschränken zu wollen und räumte ein: „Aber heute bin ich der Chef!“
Er beschlagnahmte das aufgestellte Schild mit den Abtreibungsbildern wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und verbot mir, meine Flugblätter an Jugendliche unter 16 Jahren abzugeben. So lösen eben „Möchte-Gern-Chefs“ an der „Waterkante“ (Niederdeutsch für das Küstengebiet in Norddeutschland) Probleme, wenn sie als Stellvertreter agieren dürfen. Mit Meinungsfreiheit hat das allerdings nichts mehr zu tun. Dass auch der Kirchentag das Rechtsgut „Meinungsfreiheit“ nicht kennt, ist sicherlich nur eine Bildungsfrage, wie ich meine.